Gemäße Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz müssen alle Fahrer die gewerblich Beförderungen im Straßenverkehr durchführen und die Fahrerlaubnisklasse C1, C, D1 oder D benötigen, alle fünf Jahre eine mindesten 35 Stunden umfassende Weiterbildung in einer annerkannten Ausbildugsstätte absolvieren.

Wir sind anerkannte Ausbildungsstätte gemäße BKrFQG.


Termine

Die nächsten Termine finden Sie auf der Terminseite.

Ab 6 Teilnehmern bitte wir auch individuelle Termine an.


Kosten

Im gegensatz zu Fahrerlaubnisausbildung, ist bei der Berufskraftfahrerweiterbildung nicht geregelt welche Leistungen von der Ausbildungstatte abgerechnet werden.
Für Privatkunden und kleiner Unternhemen berechnen wir einen Pauschalbetrag pro Ausbildungseinheit (Modul).