Klasse B

 → PKW

Mindestalter:

18 bzw. 17 Jahre

Einschluss:

Klasse AM und L

Definition

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Klasse BE

 → PKW mit Anhänger

Mindestalter:

18 bzw. 17 Jahre

erforderlicher Vorbesitz:

Klasse B

Definition

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t bestehen.

Klasse C

 → LKW

Mindestalter:

21 bzw. 18 Jahre

Einschluss:

Klasse C1

erforderlicher Vorbesitz:

Klasse B

Definition

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Klasse CE

 → LKW mit Anhänger

Mindestalter:

21 bzw. 18 Jahre

Einschluss:

Klasse C1E, BE und T

erforderlicher Vorbesitz:

Klasse CE

Definition

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger bestehen.

Klasse T

 → Traktor

Mindestalter:

16 Jahre

Einschluss:

Klasse L und AM

Definition

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.