Fahrerlaubnisklassen
im Überblick
Klasse B
→ PKW
- Mindestalter:
18 bzw. 17 Jahre
- Einschluss:
Klasse AM und L
Definition
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Klasse BE
→ PKW mit Anhänger
- Mindestalter:
18 bzw. 17 Jahre
- erforderlicher Vorbesitz:
Klasse B
Definition
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t bestehen.
Klasse C
→ LKW
- Mindestalter:
21 bzw. 18 Jahre
- Einschluss:
Klasse C1
- erforderlicher Vorbesitz:
Klasse B
Definition
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Klasse CE
→ LKW mit Anhänger
- Mindestalter:
21 bzw. 18 Jahre
- Einschluss:
Klasse C1E, BE und T
- erforderlicher Vorbesitz:
Klasse CE
Definition
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger bestehen.
Klasse T
→ Traktor
- Mindestalter:
16 Jahre
- Einschluss:
Klasse L und AM
Definition
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.