Berufskraftfahrerweiterbildung
nach BKrFQG
Gemäße Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz müssen alle Fahrer die gewerblich Beförderungen im Straßenverkehr durchführen und die Fahrerlaubnisklasse C1, C, D1 oder D benötigen, alle fünf Jahre eine mindesten 35 Stunden umfassende Weiterbildung in einer annerkannten Ausbildugsstätte absolvieren.
Wir sind anerkannte Ausbildungsstätte gemäße BKrFQG.
Termine
Die nächsten Termine finden Sie auf der Terminseite.
Ab 6 Teilnehmern bitte wir auch individuelle Termine an.
Kosten
Wir berechnen ein pauschal Betrag von aktuelle 100 € pro Teilnehmer und Modul.
Für Unternhemen besteht die Möglichkeit der Abrechnung über einen Rahmenvertag.