Gemäße Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz müssen alle Fahrer die gewerblich Beförderungen im Straßenverkehr durchführen und die Fahrerlaubnisklasse C1, C, D1 oder D benötigen, alle fünf Jahre eine mindesten 35 Stunden umfassende Weiterbildung in einer annerkannten Ausbildugsstätte absolvieren.

Wir sind anerkannte Ausbildungsstätte gemäße BKrFQG.


Termine

Die nächsten Termine finden Sie auf der Terminseite.

Ab 6 Teilnehmern bitte wir auch individuelle Termine an.


Kosten

Wir berechnen ein pauschal Betrag von aktuelle 100 € pro Teilnehmer und Modul.
Für Unternhemen besteht die Möglichkeit der Abrechnung über einen Rahmenvertag.